Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2021
Eröffnungen
02.03.2021
Sicherungsmaßnahmen
10.11.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
23.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.02.2014 bis zum 31.12.2014
25.06.2014
Neueintragungen